Die Leistungen unserer Kanzlei

Nutzen Sie unser umfassendes know-how und unseren Service in Rechtsfragen zu:

Steuerrecht:

(in Kooperation mit TSW GmbH)

Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten jegliche Unternehmensform oder Privatpersonen betreffend; Erstellung von Jahresabschlüssen, Begleitung bei Betriebs- und Außenprüfungen; Erarbeitung von Steuermodellen; Buchführung; Personalbuchhaltung und Gehaltsabrechnungen; Vertretung bei Auseinandersetzungen mit der Finanzgerichtsbarkeit oder den Finanzbehörden; steuerstrafrechtliche Vertretung; Steueramnestiegesetz

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Gesellschaftsrecht:

Betreuung von Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereinen, Stiftungen / Unternehmenskäufe und –verkäufe; Beratung und Vertretung bei gesellschaftsinternen Auseinandersetzungen; Gründung von Gesellschaften; Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen, Beratung bei in Fragen von Unternehmensumwandlungen, bspw. im Wege der Verschmelzung, Spaltung und Ausgliederung; Gestaltung von Führungs- und Aufsichtsstrukturen einschließlich der Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern; Beratung bei Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen; Unternehmensnachfolge.

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Erbrecht/Unternehmensnachfolge:

Beratung bei der Errichtung von Erbverträgen und Testamenten; Vorweggenommene Erbfolge für das Betriebs- und Privatvermögen; Testamentsvollstreckungen; Erbschaftssteuerrecht, Beratung der Erben und Pflichtteilsberechtigten.

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Ehe- und Familienrecht:

Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen, eheliches Güterrecht, Ehescheidungsverfahren einschliesslich aller Folgesachen; Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Hausrat, Zugewinnausgleich, Elternunterhalt, rechte nichtehelicher Kinder, Ansprüche der nicht miteinander verheirateten Eltern.

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Immobilien- und Mietrecht:

Formulierung und Überprüfung Ihrer gewerblichen und privaten Mietverträge; Beratung und ggf. gerichtliche Durchsetzung von Kündigungen und sonstigen mietrechtlichen Ansprüchen.; Räumungsangelegenheiten; Beratung bei Betriebskostenerhöhung, Mieterhöhung, Modernisierungsvorhaben, bei Fragen der Mietsicherheiten, Mietbürgschaften und Mietmängeln; Wohnungseigentumsrecht.

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Arbeitsrecht:

Beratung und gerichtliche Vertretung in individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowie im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts; Gestaltung von Individualverträgen, Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen; arbeitsrechtliche Beratung bei Insolvenzberührung; Gestaltung und Formulierung der Verträge für Geschäftsführer und Führungspersonal; Aufhebungsverträge; Handelsvertreterverträge.

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Arzt- und Arzthaftungsrecht:

Vertretung Ihrer Interessen bei Auseinandersetzungen mit Ärzten, Krankenhäusern und Haftpflichtversicherern hinsichtlich von Ansprüchen auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, die aus Kunstfehlern (insb. Behandlungs- und Diagnosefehlern) oder mangelnder Risikoaufklärung resultieren.

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Verkehrsrecht:

Ordungswidrigkeitenrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht; Unfallregulierung.

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Musik- und Medienrecht:

Vertragsgestaltung und -beratung; Das auch als "Informationsrecht" bezeichnete Medienrecht umfasst dabei in erster Linie die rechtlich relevanten Bereiche der Musikwirtschaft. Die Urheber als Werkschöpfer, die sonstigen Musikschaffenden, Künstler und Interpreten, Produzenten, Verlage und Agenturen kommen in ihrem täglichen Geschäft mit rechtlichen Fragen und Entscheidungen in Berührung, von deren Beantwortung und Gestaltung oftmals der Erfolg eines gesamten Projektes abhängt. Die ausgewogene rechtliche Beratung ist deshalb von zentraler Bedeutung, ohne dass dabei die wirtschaftlichen Interessen des Betroffenen außer Betracht bleiben dürfen. Andere Medienarten, wie Presse, Internet, Fernsehen und Rundfunk, sind Rechtsgebiete, die ebenfalls dem Medienrecht zuzuordnen sind.

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Urheberrecht/Markenschutzrecht:

Der effektive Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen ist elementare Voraussetzung für die Gewährleistung der schöpferischen Persönlichkeit und für das kulturelle Leben der Gesellschaft. Daneben und vor allem sichert das Urheberrecht die wirtschaftliche Existenz der Werkschaffenden. In allen den Bereich des Urheberrechts betreffenden Fragen beraten wir Sie in Ihrer Beziehung zu Urhebern, Verlagen, Rechteverwertern und sonstigen Vertragspartnern. Zu unseren Mandanten gehören neben Komponisten und ausübenden Künstlern insbesondere Produktionsfirmen und Verlage.

Domainstreitigkeiten bei Kollision Ihrer Domainregistrierung mit marken-, namens- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben.

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Handelsrecht/Vertragsrecht und AGB

Prozessführung:

Vor den deutschen Zivilgerichten vertreten wir zahlreiche inländische und ausländische Mandanten. Diese Tätigkeit umfasst sowohl die Abwehr unberechtigter Ansprüche als auch die gerichtliche Geltendmachung bestehender Ansprüche. Vor einer Prozessaufnahme sind die Risiken der Prozessführung sorgfältig abzuwägen und eventuell anderen Lösungsmöglichkeiten der Vorzug zu geben. Denn nicht immer ist die Auseinandersetzung vor Gericht im Interesse der Parteien. Ferner können bestehende Ansprüche im Vollstreckungsverfahren durchgesetzt werden; die einstweilige Verfügung und der Arrest letztlich können diejenigen Rechte des Mandanten sichern, die einer Gefährdung unterliegen.

Nach dem Wegfall der Singularzulassung treten die Rechtsanwälte von Walter, Colsman & Partner vor allen deutschen Landgerichten auf. Darüber hinaus wird die Vertretung in den weitergehenden Berufungs- und Revisionsverfahren ebenfalls durch spezialisierte Rechtsanwälte der Sozietät wahrgenommen.

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Sportrecht:

Eine eindeutige juristische Definition des Begriffes „Sport“ bietet das deutsche Recht nicht. „Sport“ wird jedoch auch im Gesetz vielfach verwendet, das deutsche Recht scheint daher davon auszugehen, dass der Bereich „Sport“ von der Allgemeinheit beschrieben oder umrissen werden kann, mithin bestimmbar ist. Als Sportrecht wird einerseits das staatliche Recht bezeichnet, soweit es durch den Sport berührt ist, und andererseits sind diejenigen Regelungen vom Begriff des Sportrechts umfasst, die sich der Sport selbst gesetzt hat, dies bspw. durch Spiel- und Sportregeln, verbandseigene Regelwerke wie Satzungen, Verfahrensordnungen etc. Diesen Regelwerken unterwirft sich der Sporttreibende regelmäßig qua Vereins- oder Verbandszugehörigkeit, soweit die Satzungen dies bestimmen.
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Aus diesem doppelten Verständnis des Sportrechts ergeben sich in der Praxis für den Betroffenen mitunter immens wichtige Fragen, welche bspw. die Rechtmäßigkeit und Überprüfbarkeit verbandssportrechtlicher Entscheidungen betreffen können. Zu den wesentlichen Fragen gehört hierbei, inwieweit staatliche Gerichte Entscheidungen der Sportgerichtsbarkeit oder allgemein sportlicher Instanzen überprüfen dürfen.

Die grundsätzlich bestehende Autonomie des Sportes ist insoweit bestimmten Schranken unterworfen, als keine Sportregel zwingendes staatliches Rechts ausschalten kann. Der Bereich des Sports ist kein „rechtsfreier Raum“. Die sich aus dem Verbandsprinzip ergebende Monopolstellung des Sports bedeutet – im Falle des Profisportlers und seiner existenziellen Abhängigkeit von seinem Sport nachvollziehbar – die Notwendigkeit einer Schranke. Dem Sportler kann, soweit die sportrechtliche Entscheidung einen Eingriff in Rechts- oder Vermögenspositionen bedeutet, nicht verwehrt werden, eine solche Entscheidung durch staatliche Gerichte überprüfen zu lassen.

Regeln, die den Ablauf eines Wettkampfes betreffen, sind dagegen reine Sportregeln („Spielregeln“), die einer staatlichen Überprüfung nur in Ausnahmefällen zugänglich sind. Zu beachten ist die Notwendigkeit eine raschen Entscheidung „am Platz“. Diese ist geboten, um die Attraktivität des Sportes und damit auch des wirtschaftlichen Erhaltung - man denke wieder an den Profisportler - zu wahren.

Das Engagement von Walter, Colsman & Partner betrifft im Bereich des Sportrechts insbesondere die Vertretung von Sportlern und Bewerbern gegenüber den zuständigen Verbandsgerichten, Mitbewerbern und selbstverständlich auch im forensischen Bereich vor den zuständigen staatlichen Gerichten.

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